Schmerzfrei leben mit Widerständen

Justiz
Informationsbehinderung für Schmerzpatienten

Das hatte sich Dr. Werner Ullrich anders vorgestellt. Als Klinischer Strahlenphysiker engagiert er sich neben der Entwicklung von Schmerztherapie-Geräten für die Information von Menschen mit Schmerzen. Ansehnliche Erfolge kann er in dieser Tätigkeit vorweisen. Hunderte von Patienten, Ärzten und Heilpraktikern berichteten ihm in den vergangenen 20 Jahren, wie es ihnen bei der Behandlung ihrer Schmerzen ergangen ist. Somit kam in der Zeit seit 1994, seitdem die medikamentenfreie Schmerztherapie verfügbar ist, zu einer stattlichen Zahl von Berichten über die Ergebnisse bei der Behandlung von Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Nervenschmerzen und Schmerzen nach Sportverletzungen. Ein kürzlich von Ullrich veröffentlichtes eBook listet die Resultate genau auf. Da es mehrere Geräte berücksichtigt, kann man diese Studie schon repräsentativ nennen. Um Interessenten dieses Wissen zugänglich zu machen, schrieb Dr. Ullrich seine Xing-Kontakte per Email mit der Information an, dass dieser Report in Form des eBooks kostenlos im Download zur Verfügung steht.

Da hat er keinesfalls in unstatthafter Weise gehandelt, meint man, wenn man weiß, dass er nur diejenigen Xing-Kontakte anschrieb, die zum Thema „schmerzfrei leben“ dem Netzwerk Ullrichs beigetreten sind und damit bestätigt haben, dass sie an Informationen zum medizinischen Fortschritt interessiert wären. Nein, Peer F., Rechtsanwalt einer relativ großen Berliner Anwalts-Sozietät, hat sich durch diese einzige an ihn versandte Email belästigt und geschädigt gefühlt und ein Unterlassungsschreiben, verbunden mit einer Kostennote erheblichen Betrags, an Ullrich gesendet. Das Unterlassungsschreiben hat Ullrich unverzüglich wunschgemäß unterschrieben, der Kostennote entsprechend Streitwert 5000 Euro jedoch widersprochen. Heute ging es deshalb zum Berliner Amtsgericht. Ullrich kam selbst zur Verhandlung, denn seine Neugier war groß, wie wohl ein deutsches Gericht entscheiden würde. Die Beweggründe des klagenden Anwalts in eigener Sache sind doch zu offensichtlich.

Ullrichs Neugier wurde befriedigt, jedoch mit einer Enttäuschung. Die Richterin erkannte das an, was ihr Kläger-Kollege gewollt hat. Lediglich schlug sie den Parteien vor, den Streitwert vergleichend von 5000 auf 3000 Euro zu reduzieren. Ullrich war dazu sofort bereit, der klagende Anwalt jedoch nicht. Schließlich würde das seine Kostennote in eigener Sache reduzieren. Das muss man sich nur einmal vorstellen: Eine einzige Email mit einem Hinweis auf eine Studie zu einem Thema, zu dem der Kläger zuvor der Vernetzung über Xing zugestimmt hat! In der Email war die Möglichkeit zum Abbruch weiteren Email-Empfangs inform eines Klicks gegeben. Den hat Anwalt Peer F. nicht genutzt. Und dann sind 3000 Euro nicht genug Streitwert.

Enttäuscht vom Ausgang dieses Verfahrens fährt Dr. Ullrich wieder nach Hause. In seinem Netzwerk hat er schon längst alle Kontakte mit dem Beruf Rechtsanwalt gelöscht. Nun wird er überprüfen, ob er sich vor weiteren geldaffinen Juristen im Netzwerk trennen soll. Jedenfalls wird somit zumindest erfolgreich verzögert, Menschen mit Schmerzen über deren Perspektive zu schmerzfreiem Leben zu informieren. Verhindern wird man es nicht können.

 

 

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